Hotelordnung

Die Hotelordnung legt die Regeln für die Leistungserbringung fest

§1 GEGENSTAND DER HOTELORDNUNG

1. Die Hotelordnung regelt die Leistungserbringung, die Haftung und den Aufenthalt im Hotel und stellt einen integralen Bestandteil des Vertrages dar, der durch Unterzeichnung der Check-in-Karte sowie durch Vornahme der Reservierung oder Leistung der Anzahlung bzw. der gesamten Gebühr für den Aufenthalt im Hotel abgeschlossen wird. Damit bestätigt der Gast, dass er die Bestimmungen der Hotelordnung gelesen hat und diese akzeptiert.
2. Die Hotelordnung gilt für alle Gäste, die sich im Godętowo Hotel Sp. z o.o. aufhalten.
3. Die Hotelordnung kann an der Hotelrezeption, in jedem Hotelzimmer sowie auf Internetseite von Godętowo Palast eingesehen werden.

 

§2 CHECK-IN UND CHECK-OUT

1. Die Check-in- und Check-out-Zeiten sind einzuhalten.
2. Die Zimmer stehen den Gästen von 14:00 Uhr am Anreisetag bis 12:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
3. Ein Antrag auf Verschiebung der Abreise sollte so früh wie möglich an der Rezeption gestellt werden. Bei Belegung aller Unterkünfte (Zimmer) oder bei Gästen, die die Hotelordnung nicht beachten, kann das Hotel die Verlängerung des Aufenthalts verweigern.
4. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Verlängerung des Aufenthalts eines Gastes im Hotel abzulehnen, wenn die Zahlung für den bisherigen Aufenthalt nicht vollständig geleistet wurde.

 

§3 RESERVIERUNG

1. Die Hotelgäste dürfen ihre Zimmer nicht an Dritte weitergeben.
2. Personen, die nicht im Hotel eingecheckt sind, können sich von 7:00 bis 22:00 Uhr im Hotelzimmer als Gäste aufhalten.
3. Das Hotel kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der bei einem früheren Aufenthalt gegen die Hotelordnung grob verstoßen hat, insbesondere durch Beschädigung von Hotel- oder Gästeeigentum, oder durch Hinzufügen des Schadens einem Gast, den Hotelangestellten oder anderen sich im Hotel aufhaltenden Personen.
4. Das Hotel behält sich das Recht vor, beim Einchecken die Vorautorisierung der Kreditkarte oder eine Barkaution für den gesamten Aufenthalt zu verlangen.
5. Die Reservierung ist garantiert, wenn innerhalb von 3 Tagen nach der Reservierung eine Anzahlung in Höhe von 50% geleistet wird. Ausbleibende Anzahlung kann zur Stornierung der Reservierung führen.
6. Falls die Zimmerreservierung 48 Stunden vor der Check-in-Zeit von dem Gast nicht storniert wird oder der Gast nicht wie geplant im Hotel ankommen wird, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet und die Reservierung wird storniert.
7. Wird der Gast nach dem Einchecken auf den weiteren Aufenthalt verzichten, wird die Übernachtungsgebühr durch das Hotel nicht zurückerstattet. Sie können Ihren Aufenthalt bis zu 48 Stunden vor der Abreise stornieren.

 

§4 DIENSTLEISTUNGEN

1. Das Hotel bietet Dienstleistungen entsprechend seiner Kategorie und dem Standard an.
2. Bei Beanstandungen bezüglich der Qualität der Dienstleistungen wird der Gast gebeten, diese unverzüglich an der Rezeption zu melden, damit die Mitarbeiter die Qualität der erbrachten Dienstleistungen verbessern können.
3. Das Hotel ist verpflichtet, seinen Gästen Folgendes zu garantieren:
– Bedingungen für vollständige und uneingeschränkte Entspannung,
– sicheren Aufenthalt, einschließlich der sicheren Geheimhaltung von Informationen über den Gast,
– professionelle und zuvorkommende Bedienung im Bereich aller im Hotel erbrachten Dienstleistungen,
– Zimmerreinigung und notwendige Reparaturen an den Geräten während der Abwesenheit des Gastes, und in seiner Anwesenheit nur dann, wenn er dies ausdrücklich wünscht.
4. Darüber hinaus stellt das Hotel auf Anfrage folgende Dienstleistungen kostenlos zur Verfügung:
– Auskunftserteilung zu dem Aufenthalt und der Reise,
– Weckruf zur festgelegten Zeit,
– Aufbewahrung des Gepäcks des Gastes,
– Taxi bestellen.

 

§5 HAFTUNG DER GÄSTE

1. Kinder unter 12 Jahren sollten im Hotel unter ständiger Aufsicht der Erziehungsberechtigten stehen. Erziehungsberechtigte haften finanziell für sämtliche Schäden, die von Kindern verursacht werden.
2. Der Hotelgast trägt die volle finanzielle Haftung für jede Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtungen und technischen Geräte des Hotels, die er oder seine Besucher zu vertreten haben. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Kreditkarte des Gastes für Schäden zu belasten, die nach seiner Abreise verursacht werden.
3. Beim Verstoß gegen die Hotelordnung kann das Hotel der Person, die gegen die Bestimmungen verstößt, die Erbringung von Dienstleistungen verweigern. Diese Person ist dann verpflichtet, den Anordnungen des Hotels unverzüglich Folge zu leisten, die bestehenden Forderungen zu bezahlen, für eventuelle Schäden aufzukommen und das Hotel zu verlassen.
4. Jedes Mal, wenn ein Gast den Raum verlässt, sollte er aus Sicherheitsgründen den Fernseher und das Licht ausschalten, die Wasserhähne zudrehen und die Tür abschließen.

 

§6 HAFTUNG DES HOTELS

1. Das Hotel haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen der Personen, die Hoteldienstleistungen in Anspruch nehmen, in dem durch das Bürgerliche Gesetzbuch festgelegten Umfang.
2. Der Gast sollte die Rezeption über den Schaden informieren, sobald er festgestellt wird.
3. Für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Kostbarkeiten oder Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert haftet das Hotel nur, wenn diese Gegenstände im Hoteltresor hinterlegt wurden.
4. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Annahme von großen Wertgegenständen, großen Geldbeträgen, Gegenständen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, und übernormativen Gegenständen, die im Hoteltresor nicht hinterlegt werden können, zu verweigern.
5. Das Hotel haftet nicht für Beschädigung und Verlust eines Autos oder eines anderen Fahrzeugs des Gastes, darin zurückgelassener Gegenstände und lebender Tiere, unabhängig davon, ob diese Fahrzeuge auf dem Hotelparkplatz oder außerhalb des Hotelgeländes geparkt waren.

 

§7 RÜCKGABE ZURÜCKGELASSENER SACHEN

1. Persönliche Gegenstände, die von einem abreisenden Gast im Hotelzimmer zurückgelassen werden, werden auf Kosten des Gastes an die von ihm angegebene Adresse zurückgeschickt.
2. Wird der Gast um Versand der zurückgelassenen Gegenstände nicht bitten, wird das Hotel die vorgenannten Gegenstände auf Kosten des Eigentümers für einen Zeitraum von drei Monaten aufbewahren, und nach Ablauf dieser Frist gehen die Gegenstände in das Eigentum des Hotels über. Lebensmittel werden für 24 Stunden aufbewahrt.

 

§8 NACHTRUHE

Im Hotel herrscht Nachtruhe von 22:00 bis 7:00 Uhr morgens.

 

§9 REKLAMATIONEN

1. Die Gäste haben das Recht, eine Reklamation einzureichen, wenn sie Qualitätsmängel an den angebotenen Dienstleistungen feststellen.
2. Alle Reklamation werden an der Rezeption entgegengenommen.
3. Die Beschwerde ist unverzüglich nach Feststellung von Mängeln an der Qualität der erbrachten Dienstleistungen einzureichen.g.

 

§10 ZUSATZBESTIMMUNGEN

1. Tiere sind im Hotel erlaubt. Haustiere dürfen im Hotel gegen eine zusätzliche Gebühr übernachten. Der Tierbesitzer ist jedoch verpflichtet, das Tier so zu halten, dass andere Gäste und das Personal nicht gefährdet werden. Der Gast ist verpflichtet, alle Abfälle zu entfernen, die das Tier auf dem Hotelgelände hinterlässt.
2. Das Rauchen ist im Hotel und in dessen unmittelbarer Umgebung strengstens verboten.
3. Gefährliche Ladungen – Waffen und Munition, entflammbare, explosive Materialien und Illuminationsmaterialien – dürfen in Hotelzimmern nicht aufbewahrt werden.
4. Es ist verboten, Heizgeräte, Bügeleisen und andere elektrische Geräte zu benutzen, die nicht zur Zimmerausstattung gehören. Das Hotel verfügt über ein vollständiges Brandschutzsystem. Verlassen Sie bei Feueralarm sofort das Zimmer und folgen Sie den Evakuierungsschildern zum Ausgang.
4. Der Gast erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß dem Datenschutzgesetz (GBl. von 2002, Nr. 101, Pos. 926 in der geänderten Fassung) durch Godętowo Hotel Sp. z o.o. zwecks Aufenthalt des Gastes im Hotel und Inanspruchnahme von anderen Dienstleistungen des Hotels einverstanden. Der Gast hat das Recht auf Auskunft und Berichtigung seiner personenbezogenen Daten.
5. Kundenwerbung und Hausieren auf dem Hotelgelände sind verboten.
6. Es ist verboten, auf dem Hotelgelände übermäßigen Lärm oder unangenehme Gerüche zu verursachen, oder sonstige Tätigkeiten vorzunehmen, die andere Hotelgäste stören, schädigen oder belästigen.
7. Die Gäste dürfen keine Änderungen an den Hotelzimmern und deren Ausstattung vornehmen, mit Ausnahme von geringfügigem Umstellen von Möbeln und Ausstattung, ohne dabei die Funktionalität und Sicherheit der Nutzung zu beeinträchtigen.

 

Geschäftsleitung von Godętowo Hotel Sp. z o.o.

Messenger